Wichtige Hinweise zur Rückgabepflicht gebrauchter Batterien!
Laut Batterieverordnung (BattV) können gebrauchte Batterien in den bereitstehenden Sammelbehältern der Verkaufsstelle oder z.B. in einer nahegelegenen kommunalen Sammelstelle unentgeltlich zurückgegeben werden.
Batterien können nach Gebrauch auch in unserem Ladengeschäft zurückgegeben oder an unsere Anschrift zurückgeschickt werden.
Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Batterien der Art, wie wir Sie im Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, deren sich Endverbraucher üblicherweise entledigen.
Sie sind als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet!
Batterien die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
Die enthaltenen Schadstoffe sind wie folgt gekennzeichnet:
Cd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.